Vergütung
Arbeitsaufwand und Wert der Angelegenheit bestimmen die Höhe der Vergütung. Grundsätzlich informiere ich Sie vor Beginn meiner Dienstleistung, welche Kosten auf Sie zukommen können. Damit ist der Preis meiner Beratung für Sie berechenbar. Für meine außergerichtliche Tätigkeit treffe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. Die Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verbindlich geregelt. Selbstverständlich erläutere ich Ihnen vor dem Prozess, welche Kosten hier entstehen können. Sofern Sie eine anwaltliche Beratung nicht aus eigenen Mitteln zahlen können, besorgen Sie sich bitte einen Beratungshilfeschein. Diesen erhalten Sie bei dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnbezirk zuständig ist. Bei Bedarf können Sie nähere Einzelheiten gerne telefonisch erfragen.